Die 3-jährige Berufsausbildung Schauspiel schließt mit der Bühnenreifeprüfung vor der paritätischen Kommission für Bühnenberufe ab. Da es sich um eine anerkannte Vollzeitausbildung handelt, ist bei Prüfungsnachweis ein Bezug der Familienbeihilfe unter denselben Voraussetzungen wie bei einem regulären Studium möglich.
Die Zulassungsprüfungen finden jeweils im März, Juni und September statt
Nächster Termin am 06. März 2025
Voraussetzungen und Ablauf der Zulassungsprüfung:
Am Beginn der ersten Runde des Aufnahmeverfahrens steht ein gemeinsames Aufwärmtraining in der Gruppe, um einen Eindruck von körperlicher Flexibilität, Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit zu bekommen.
Danach folgt die individuelle Prüfung, für die zwei möglichst unterschiedliche, selbst gewählte Monologe oder Szenen vorzubereiten sind, die einen Einblick in die Bandbreite der Begabung vermitteln sollen. Einen Überblick und Vorschläge zu möglichen Vorsprechrollen finden Sie hier Vorsprechrollen.pdf. Fakultativ kann ein eigener Text oder ein musikalisches Stück/Gesang vorbereitet werden. Es können Spielrequisiten und Kostümteile zur Prüfung mitgebracht werden.
Das Bestehen des ersten Teils des Aufnahmeverfahrens ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der zweiten Runde.
Dafür stellt die Prüfungskommission Improvisationsaufgaben (Einzel- oder Dialogszenen), die nach einer kurzen Vorbereitungszeit gezeigt werden.
Über die Aufnahme an der Schauspielakademie entscheidet die Prüfungskommission.
Die Prüfungsgebühr beträgt 40.- Euro, zahlbar vor Ort.
Die Ausbildungskosten betragen ab Ausbildungsbeginn 2023/24 5.500.- Euro pro Jahr (Ratenzahlung möglich).
Es ist unser Anliegen, die Kosten für die Studierenden so gering wie möglich zu halten. Es besteht die Möglichkeit, bei der Ersten Österreichischen wie auch der Raiffeisenbank einen Ausbildungskredit zu bekommen.
Der/die BewerberIn bekommt in den Wochen nach der Bewerbung ein E-Mai.