Ausbildung

Die 3-jährige Berufsausbildung umfasst jeweils 30 Unterrichtswochen/Jahr und schließt mit der Bühnenreifeprüfung vor der paritätischen Kommission für Bühnenberufe ab.

Ausbildungssemester
Jedes Ausbildungsjahr beginnt mit dem Wintersemester vom ersten Montag im Oktober bis zu den einwöchigen Semesterferien Anfang Februar. Das danach folgende Sommersemester endet Anfang Juni. Juli, August und September sind unterrichtsfreie Monate.

Unterrichtsumfang
Grundsätzlich findet Unterricht von Montag bis Freitag statt. Unabhängig vom Lehrplan können aber auch an Wochenenden und während der Feiertage und/oder in den Ferien Nachholstunden, Proben, Workshops und Seminare stattfinden. Jede Unterrichtswoche umfasst 15-25 Wochenstunden, je nach Ausbildungsjahr und dafür vorgesehen Lehrveranstaltungen. Eine Wochenstunde besteht aus einer Unterrichtseinheit zu 60 Minuten.
Nicht enthalten in den Wochenstunden sind Zeiten des in jeder Ausbildungsphase wichtigen Selbststudiums wie Rollenarbeit, Prüfungsvorbereitung und künstlerische Projektentwicklungen. Diese Zeiten divergieren je nach Ausbildungsphase und umfassen zwischen 5 und 15 Wochenstunden.

Ausbildungsplan

Grundlagen
Folgende Fächer werden im Rahmen der Ausbildung als Einzel-, Kleingruppen-, und Ensembleunterricht angeboten:
Basisschauspiel, Improvisation, dramatischer Unterricht, Stimmbildung, Sprechtechnik, Textanalyse/Dramaturgie, Bewegungstechnik/Körpertraining, Bühnenkampf, Maskenarbeit, Boxen, Tanztheater, Präsenztraining, Chanson- und Liedinterpretation, Lyrik, Theater- und Kulturgeschichte, Kostümkunde, Bühnenkunde und Theaterrecht.

Semester-Schwerpunkte:
Film - Filmschauspiel / Kameraarbeit, SourceTuning, Filmcasting, Showreel, About me

Produktionen - Lesungen, Stückentwicklungen, Inszenierungen und Musikalische Produktionen mit öffentlichen Aufführungen

Prüfungen

Am Ende jedes Ausbildungsjahres ist eine Prüfung vor der paritätischen Kommission für Bühnenberufe vorgesehen, auf die jede/r Studierende im Rahmen der Ausbildung vorbereitet wird. Nach dem sechsten Semester erfolgt die Abschlussprüfung (Bühnenreife) vor der paritätischen Kommission für Bühnenberufe.

Da es sich um eine anerkannte Vollzeitausbildung handelt, ist bei Prüfungsnachweis ein Bezug der Familienbeihilfe unter denselben Voraussetzungen wie bei einem regulären Studium möglich.

Detaillierte Informationen zu Struktur und Lehrveranstaltungen der Schauspielakademie finden Sie hier: Organisationsstatut

Häufig gestellte Fragen zur Berufsausbildung an der Schauspielakademie Ott finden Sie hier: FAQ