Anerkannter Abschluss
Die 3-jährige Berufsausbildung Schauspiel schließt mit der Bühnenreifeprüfung vor der paritätischen Kommission für Bühnenberufe ab. Da es sich um eine anerkannte Vollzeitausbildung handelt, ist bei Prüfungsnachweis ein Bezug der Familienbeihilfe unter denselben Voraussetzungen wie bei einem regulären Studium möglich.